Hilfestellung bei Verordnungen von Inkontinenzprodukten
Liebe Kunden,
wenn Sie oder Ihre Angehörigen auf Inkontinenzprodukte angewiesen sind, können Sie bei einigen Krankenkassen Monatspauschalen geltend machen. Bitte sprechen Sie uns an, was Sie bei Ihren Verordnungen berücksichtigen müssen und wie Sie die Pauschalen abrufen können. In der nachfolgenden Tabelle haben wir Ihnen die gängisten Krankenkassen und deren bewilligte Monatspauschalen zusammengestellt. Sollte Ihre Krankenkasse nicht dabei sein, dann lassen Sie uns zusammen schauen, ob auch Sie Ansprüche geltend machen können.
Sollten Sie an einem Lieferservice für aufsaugende Inkontinenzprodukte interessiert sein, sprechen Sie uns bitte ebenfalls an. Wir klären zusammen mit Ihnen, wie wir Sie hierbei unterstützen können.
Krankenkasse | Monatspauschale |
---|---|
AOK Nordwest | 14,15 € |
Knappschaft | 17,85 € |
LKK | 24,95 € |
IKK Classic | 18,50 € |
Techniker Krankenkasse | 18,45 € |
Barmer GEK | 18,09 € |
DAK | 13,69 |
Viactiv | 23,90 |